Welche Pflichten hat ein Taufpate?
Die „Pflicht“ als Pate besteht darin, das Patenkind im christlichen Glauben zu erziehen, bzw. die Eltern dabei zu unterstützen.

Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?
Eine Streichung oder Entbindung vom Patenamt gegen den Willen des Paten ist – in den meisten Landeskirchen – nicht möglich.

Wann endet das Patenamt?
Dies ist unterschiedlich. In der evangelischen Kirche endet das Patenamt mit der Konfirmation des Kindes. Anders in der katholischen Kirche. Hier endet die Patenschaft nicht.

Übernehmen die Paten automatisch die Sorgepflicht, wenn den Eltern etwas zustößt?
Nein. Bis ins 19. Jahrhundert übernahmen, im Todesfall der Eltern, die oder der Taufpate die Sorgepflicht für den Täufling.
Dies ist heute nicht mehr der Fall.