Vorausetzungen zum Patenamt in der katolischen Kirche

In der katholischen Kirche soll, wann immer möglich, einem Täufling eine Person zur Seite gestellt werden, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Das Kirchenrecht stellte die Patenschaft bis 1983 als eine „geistliche Verwandtschaft“ dar, die ein Ehehindernis bedeutete.

Voraussetzungen.

Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen einen oder zwei Paten, die geeignet und bereit sein müssen, diesen Dienst zu leisten. In der Regel müssen Paten mindestens 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein, ein glaubensgemäßes Leben führen und fähig sein, ihre Aufgaben als Paten wahrzunehmen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer kanonischen Strafe belegt sind.

Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit und selbst Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein. Evangelische oder andere Christen, auch Nicht-Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert. Inwiefern Ausnahmen für Orthodoxe oder Alt-Katholiken gelten, welche von der römisch-katholischen Kirche als echte Teilkirchen angesehen werden, ist dem kanonischen Recht nicht zweifelsfrei zu entnehmen. Christen, die aufgrund ihrer Konfession nicht als Paten zugelassen sind, können als Taufzeugen benannt werden, jedoch in der Regel nur zusätzlich zu einem Paten oder einem Patenpaar.